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Gefährdungsbeurteilungen

nach §§ 3-5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gefährdungsbeurteilungen bilden die Basis und das Herz jeder systematischen Erfassung von Chancen, durch die unnötiger chronischer Stress am Arbeitsplatz beseitigt sowie die Gesundheit von Mitarbeiter*innen und Führungskräften gefördert werden kann. Welche Fragen innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung passend sind, hängt u.a. von Branche und Betriebsgröße ab.

Fest steht, dass die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung v.a. dann sinnvoll sind, wenn sie nicht ‚von der Stange‘ kommt, sondern maßgeschneidert ist für das jeweilige Unternehmen. Deshalb erarbeiten wir mit Ihnen in Gesprächen und Workshops betriebsspezifische Fragen zur Stressermittlung.

Ihr Vorteil: Die mit Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen erarbeiteten Fragen gehen auf die konkrete Arbeitswelt vor Ort in Ihrem Betrieb ein und werden gerade deshalb von Ihren Mitarbeiter*innen auch akzeptiert.

Die Angaben Ihrer Mitarbeiter*innen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Nach abgelaufener Gefährdungsbeurteilung lassen wir Sie nicht im Regen stehen. Da die Gefährdungsbeurteilung detailliert zeigt, ‘wo der Kittel brennt‘ erarbeiten wir zusammen mit Ihnen, Ihren Führungskräften und Ihren Mitarbeiter*innen Lösungsvorschläge, wie die jeweilige Ursache des ermittelten chronischen Stresses gelindert oder beseitigt werden kann.

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Was haben Sie von einer konkret/speziell auf Ihr Unternehmen fokussierten Gefährdungsbeurteilung?

Je geringer unnötig hoher chronischer Stress am Arbeitsplatz, desto

  • stärker die Konzentration auf die eigentliche Arbeit
  • stärker die Motivation der Mitarbeiter*Innen und Führungskräfte
  • stärker die Kreativität Ihrer Mitarbeiter*Innen
  • geringer die Fehlzeiten
  • höher die Produktivität
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Gefährdungs-
beurteilungen nach
§§ 3-5 Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)

Gefährdungsbeurteilungen bilden die Basis und das Herz jeder systematischen Erfassung von Chancen, durch die unnötiger chronischer Stress am Arbeitsplatz beseitigt sowie die Gesundheit von Mitarbeiter*innen und Führungskräften gefördert werden kann.

Welche Fragen innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung passend sind, hängt u.a. von Branche und Betriebsgröße ab.

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Fest steht, dass die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung v.a. dann sinnvoll sind, wenn sie nicht ‚von der Stange‘ kommt, sondern maßgeschneidert ist für das jeweilige Unternehmen. Deshalb erarbeiten wir mit Ihnen in Gesprächen und Workshops betriebsspezifische Fragen zur Stressermittlung.

Ihr Vorteil: Die mit Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen erarbeiteten Fragen gehen auf die konkrete Arbeitswelt vor Ort in Ihrem Betrieb ein und werden gerade deshalb von Ihren Mitarbeiter*innen auch akzeptiert.

Die Angaben Ihrer Mitarbeiter*innen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Nach abgelaufener Gefährdungsbeurteilung lassen wir Sie nicht im Regen stehen. Da die Gefährdungsbeurteilung detailliert zeigt, ‘wo der Kittel brennt‘ erarbeiten wir zusammen mit Ihnen, Ihren Führungskräften und Ihren Mitarbeiter*innen Lösungsvorschläge, wie die jeweilige Ursache des ermittelten chronischen Stresses gelindert oder beseitigt werden kann.

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Was haben Sie von einer speziell auf Ihr Unternehmen fokussierten Gefährdungs-
beurteilung?

Je geringer unnötig hoher chronischer Stress am Arbeitsplatz, desto

  • stärker die Konzentration auf die eigentliche Arbeit
  • stärker die Motivation der Mitarbeiter*Innen und Führungskräfte
  • stärker die Kreativität Ihrer Mitarbeiter*Innen
  • geringer die Fehlzeiten
  • höher die Produktivität

Mehr zur betriebsindividuellen
Gefährdungsanalyse speziell für:

Unternehmensleitung

Betriebsräte

Betriebsärzte & Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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