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Für Betriebsräte

Mit der seit 2013 geltenden Fassung des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) eröffnen sich für Betriebsräte neue Chancen, noch aktiver für die Gesundheit von Mitarbeiter*innen tätig zu werden.

Zu ermitteln sind seit der überarbeiteten Fassung nicht nur sämtliche physischen Gefahren ­– wie z.B. Lärm, grelles Licht oder scharfe Kanten – sondern auch alle übermäßigen psychischen Belastungen.

Einige Beispiele:

  • Über- und Unterforderungen
  • psychische Ermüdung (z.B. durch überlange Arbeitszeiten)
  • Monotonie am Arbeitsplatz
  • ineffiziente Führung
  • Konflikte in Teams oder zwischen Teams
  • unklare Strukturen, Schnittstellen und Kompetenzen

 

Hierzu gibt es bereits eine Vielzahl von Gefährdungsbeurteilungen. Die Fragen sind jedoch oft sehr allgemein gehalten und nicht für alle Unternehmen gleichermaßen geeignet. Geben Sie sich nicht mit einer Gefährdungsbeurteilung ‚von der Stange‘ zufrieden!

 

Entwickeln Sie mit uns und Ihrer Geschäftsführung stattdessen eine effektive Gefährdungsbeurteilung, die auf die spezifische Situation in Ihrem Betrieb eingeht. Zweifelsfrei gibt es in einem Krankenhaus andere Formen der psychischen Belastung als in einem Stahlwerk oder einem Buchverlag. Salutissimo berät Sie bei der Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung und führt Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess.

salutissimo-punkt_Arbeitgeber
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Gemeinsam mit den Mitarbeitenden sammeln wir in abteilungsspezifischen Workshops alle relevanten Stressfaktoren, woraus der auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Fragebogen entsteht. An der anschließenden Umfrage nehmen die Mitarbeitenden des gesamten Unternehmens teil. Nach Auswertung der Fragebögen erarbeiten wir gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen in lösungsorientierten Workshops konkrete, praxisrelevante Vorschläge für bestmöglichen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

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Für Betriebsräte

Mit der seit 2013 geltenden Fassung des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) eröffnen sich für Betriebsräte neue Chancen, noch aktiver für die Gesundheit von Mitarbeiter*innen tätig zu werden.

Zu ermitteln sind seit der überarbeiteten Fassung nicht nur sämtliche physischen Gefahren ­– wie z.B. Lärm, grelles Licht oder scharfe Kanten – sondern auch alle übermäßigen psychischen Belastungen.

Einige Beispiele:

  • Über- und Unterforderungen
  • psychische Ermüdung (z.B. durch überlange Arbeitszeiten)
  • Monotonie am Arbeitsplatz
  • ineffiziente Führung
  • Konflikte in Teams oder zwischen Teams
  • unklare Strukturen, Schnittstellen und Kompetenzen

 

Hierzu gibt es bereits eine Vielzahl von Gefährdungsbeurteilungen. Die Fragen sind jedoch oft sehr allgemein gehalten und nicht für alle Unternehmen gleichermaßen geeignet. Geben Sie sich nicht mit einer Gefährdungsbeurteilung ‚von der Stange‘ zufrieden!

Entwickeln Sie mit uns und Ihrer Geschäftsführung stattdessen eine effektive Gefährdungsbeurteilung, die auf die spezifische Situation in Ihrem Betrieb eingeht. Zweifelsfrei gibt es in einem Krankenhaus andere Formen der psychischen Belastung als in einem Stahlwerk oder einem Buchverlag. Salutissimo berät Sie bei der Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung und führt Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess.

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Gemeinsam mit den Mitarbeitenden sammeln wir in abteilungsspezifischen Workshops alle relevanten Stressfaktoren, woraus der auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Fragebogen entsteht. An der anschließenden Umfrage nehmen die Mitarbeitenden des gesamten Unternehmens teil. Nach Auswertung der Fragebögen erarbeiten wir gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen in lösungsorientierten Workshops konkrete, praxisrelevante Vorschläge für bestmöglichen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.